Dieses unbebaute, rechteckige und ebene Areal ist derzeit als Bauland-Geschäftsgebiet mit EKZ 1 Widmung ausgewiesen. Mit dem neuen Kärntner Raumordnungsgesetz, gültig ab 1.1.2022, fällt die EKZ 1 Widmung weg, dadurch wird die Errichtung einer mehrgeschoßigen Wohnanlage ermöglicht. Somit ist dieses schöne Grundstück für Bauträger sehr interessant!
Lage:
im südöstlichen Stadtgebiet von Klagenfurt gelegen (Nähe Ebenthaler Straße/Südring), sehr gute infrastrukturelle Anbindung